IAB-Betriebspanel: Daten zum sächsischen Arbeitsmarkt
Dresden. Während ein Viertel der sächsischen Betriebe ihren Bedarf an Personal höchstens teilweise decken konnte, stieg der Anteil betriebsbedingter Kündigungen 2025 auf den höchsten Wert der vergangenen 15 Jahre.
vergangenen 15 Jahre.
Die Ergebnisse des IAB-Betriebspanel Sachsen für das Jahr 2025 zeigen auch den vermehrten Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). Mehr als jeder vierte Betrieb in Sachsen nutzt KI, weitere acht Prozent planen den Einsatz. Betriebe, die bisher nicht auf den Einsatz von KI umgestiegen waren, begründeten dies überwiegend mit mangelnden Anwendungsmöglichkeiten.
Hierbei kommt auch der beruflichen Weiterbildung im Unternehmen eine besonders wichtige Rolle zu. Durch Weiterbildungen kann das vorhandene Personal gezielt geschult und seine Kompetenzen an aktuelle Anforderungen – wie KI – angepasst werden. Auf diese Weise profitieren Beschäftigte von besseren Entwicklungschancen, während die Betriebe ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern.
Weitere wichtige Befunde des IAB-Betriebspanel Sachsen:
Sieben Prozent der Betriebe beschäftigten Geflüchtete aus der Ukraine. 15 Prozent gaben an, bezüglich eines Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikumsplatzes angefragt worden zu sein. Fast die Hälfte der Betriebe mit Anfragen (44 Prozent) hatte bis Mitte 2025 zumindest zeitweise geflüchtete Personen beschäftigt.
26 Prozent aller Betriebe beteiligten sich an der betrieblichen Ausbildung, damit blieb der Anteil im Vergleich zum Vorjahr konstant. 15 Prozent der sächsischen Betriebe suchten für das Ausbildungsjahr 2024/25 neue Auszubildende; auch dieser Anteil war ebenso hoch wie im Vorjahr. Dabei ist der Anteil unbesetzter Ausbildungsstellen an allen Ausbildungsstellen in Sachsen leicht gesunken.
Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit je Vollzeitbeschäftigter bzw. -beschäftigtem lag in Sachsen insgesamt bei 39,1 Stunden. In Westdeutschland arbeiteten vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer/-innen im Mittel 38,9 Stunden. Zur vertraglich vereinbarten Arbeitszeit kamen in über der Hälfte (54 Prozent) der sächsischen Betriebe Überstunden hinzu. Vier von fünf sächsischen Betrieben gaben an, bei unerwarteten Ausfällen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der wichtigsten Beschäftigtengruppe die Arbeiten der betreffenden Personen auf andere Beschäftigte umzuverteilen.
Die Tarifbindung in Sachsen ist nach wie vor geringer als in Ostdeutschland insgesamt und Westdeutschland. 71 Prozent der nicht tarifgebundenen Betriebe gaben an, dass es für sie bislang keinen Grund für eine formale Bindung an einen Tarifvertrag gab. Die Löhne waren in zwei Dritteln der Betriebe mit Tariforientierung mindestens so hoch wie im branchenrelevanten Tarifvertrag.
Fast jeder dritte Betrieb ist potenziell von der Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro betroffen: Damit gab es in Sachsen anteilig mehr Betriebe, in denen Beschäftigte von der ab Januar 2026 in Kraft getretenen Mindestlohnerhöhung betroffen sind als in Westdeutschland. (19 Prozent) und in Ostdeutschland (25 Prozent). Bezogen auf die Beschäftigten ist die Differenz geringer: 11 Prozent der sächsischen sowie 8 Prozent der ostdeutschen und 6 Prozent der westdeutschen Beschäftigten verdienten weniger als den künftigen Mindestlohn.
Rund ein Viertel der sächsischen Betriebe beschäftigt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den kommenden zwei Jahren die gesetzliche Regelaltersgrenze erreichen werden. 56 Prozent davon beabsichtigten alle oder einige davon nach Renteneintritt weiter zu beschäftigen. Mit 87 Prozent gab die große Mehrheit dieser Betriebe an, dass der Grund für diese Intention die Deckung des Fachkräftebedarfs sei, 77 Prozent empfanden die Weitergabe des Wissens der älteren Beschäftigten als relevant. Insgesamt planten die Betriebe 39 Prozent der rentennahen Personen im Betrieb zu halten.
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